Von: ML
Fastnacht 2021 - CoronaVO
Liebe Mitglieder,
wir bitten Euch, die CoronaVO auch an den Fasnettagen zu beachten. Es gibt hier KEINE Ausnahmen für Narren. Deshalb unser Appell an Euch: BLEIBT ZUHAUSE!!! Nur gemeinsam können wir diese Situation meistern. Auch wenn es den meisten schwer fällt, es geht dieses Jahr nunmal nicht anders. Freut euch schon jetzt auf die nächste Fasnet. Hier können wir dann hoffentlich wieder ganz unbeschwert feiern.
Bleibt gesund und hoffentlich bis bald!
Eure Vorstandschaft
gez. Matthias Lachnit
1. Vorstand
Im Nachgang ein Infoschreiben der Polizei:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Närrinnen und Narren,
sehr geehrter Vorstand,
normalerweise sollten zu dieser Zeit die traditionellen Narrenrufe in den Gassen erklingen und mit buntem und vielfältigem Treiben überall in den Städten die hiesigen Narrentreffen der Fastnachtsvereine stattfinden. Fastnacht bedeutet für uns alle Tradition, Brauchtum und Kulturgut und verbindet Groß und Klein wie Alt und Jung.
Doch in diesem Jahr ist alles anders und muss alles anders sein. Die aktuelle Situation lässt eine Fastnacht, wie wir sie kennen, aufgrund der Infektionsgefahr leider nicht zu. Obwohl sie besonders hier im Südwesten hoch gefeiert wird und Sie, wie auch Ihre Vereinsmitglieder, stets viel Zeit und Mühe in deren Erhalt investieren, müssen wir in diesem Jahr zum Schutze unserer Mitmenschen darauf verzichten.
Bitte sensibilisieren Sie vor diesem Hintergrund Ihre Vereinsmitglieder nochmals und weisen Sie sie auf die aktuellen Vorschriften hin:
Zurzeit bestehen sowohl am Tage wie auch in der Nacht Ausgangsbeschränkungen, die einen Aufenthalt im öffentlichen Raum nur aus triftigen Gründen zulassen. Närrisches Treiben stellt keinen triftigen Grund im Sinne dieser Vorschriften dar. Damit sind in diesem Jahr leider keine der gewohnten Fastnachtsveranstaltungen zulässig. Dies gilt insbesondere für Umzüge, Saalveranstaltungen, Schüler- und Kinderbefreiungen, Narrenbaumstellen, aber auch Vorarbeiten, wie z.B. Bändelaufhängen im öffentlichen Raum oder andere ortsübliche Formen närrischer Dekoration. Auch unter Einhaltung der geltenden Maskenpflicht und Abstandsregelungen sind diese verboten.
Bei den aufgeführten Aktionsformen handelt es sich nur um Beispiele zur Verdeutlichung der Rechtslage. Aktivitäten, die hier nicht aufgeführt sind, sind im Umkehrschluss nicht als zulässig anzusehen.
Die aktuell geltende CoronaVO verbietet neben öffentlichen Veranstaltungen auch solche im privaten Bereich, wenn diese mit mehr als einer Person aus einem anderen Haushalt stattfinden. Es wäre uns daher ein großes Anliegen, wenn Sie auf Ihre Mitglieder nochmals bitten, auf private Feste und Ansammlungen zu verzichten.
Es gibt für uns keinen Zweifel daran, dass die breite Mehrheit der Vereins- und Zunftmitglieder Verständnis für die stark einschränkenden Corona-Schutzmaßnahmen haben und diese einhalten. Denken Sie bitte aber auch daran, dass ein Fehlverhalten auch nur weniger Mitglieder das Ansehen Ihres Vereins nachhaltig schädigen kann.
Die Polizei wird die traditionellen närrischen Tage besonders im Blick haben und bei Verstößen gegen die geltenden Vorschriften konsequent einschreiten.
Wir alle hoffen, dass im nächsten Jahr die Fastnacht in ihrer gewohnten Form wieder möglich sein wird. Bis dahin danken wir Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Polizeirevier Villingen